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22.07.2010 12:34 | Ratgeber Recht Überhitzung der Wohnung rechtfertigt MietminderungHamburger Amtsgericht spricht UrteilHerrschen in einer Neubau-Mietwohnung im Sommer am Tag über 30 Grad, während der Nacht über 25 Grad, so kann laut einem am Amtsgericht Hamburg kürzlich gesprochenen Urteil Mietminderung geltend gemacht werden. Da Immobilienportal myimmo.de informiert.Im dem verhandelten Fall ging es um eine Dachgeschosswohnung eines 1998 gebauten Mehrfamilienhauses. Die Mieterin senkte während der heißen Sommermonate die Miete von 1.065,36 EUR inklusive Nebenkosten um monatlich 205,60 EUR. Der Vermieter reichte eine Klage auf Zahlung des ausstehenden Betrages ein, woraufhin die Mieterin ihrerseits klagte und die Anbringung eines Wärmeschutzes forderte. Das Hamburger Amtsgericht erklärte die Zahlungsklage für rechtsungültig, da die Wohnung aufgrund der Überhitzung erhebliche Mängel aufweise. In Dachgeschosswohnungen ist im Vergleich zu anderen Geschosswohnungen im Sommer generell mit höheren Temperaturen zu rechnen. Jedoch müssen beim Bau von Häusern baurechtliche Bestimmungen eingehalten werden, die einen ausreichenden Wärmeschutz garantieren. Ist die Wohnraumnutzung aufgrund von zu starkem Wärmeaufkommen eingeschränkt und liegt darüber hinaus aufgrund der Hitzeentwicklung ein gesundheitliches Risiko vor, ist eine Mietminderung rechtsgültig. Diese darf laut gesetzlichen Bestimmungen bei 20 Prozent liegen. Auch der Widerklage des Mieters wurde stattgegeben. Laut Urteil wird der Vermieter dazu angehalten, den Mangel zu beseitigen und einen fachgerechten Wärmeschutz, beispielsweise Außenjalousien, zu installieren. Kontakt: Unister GmbH Lisa Neumann Barfußgässchen 11 04109 Leipzig Tel: +49/341/49288-240 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann@unister.deDie Unister-Gruppe betreibt mit myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit kredit.de, geld.de, Versicherungen mit private-krankenversicherung.de und versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de ersteigert werden. Unister GmbH Lisa Neumann Barfußgässchen 11 Deutschland 04109 Leipzig +49/341/49288-240 +49/341/49288-59 http://news.myimmo.de/mietminderung-wegen-uberhitzter-wohnung-2/9223.html lisa.neumann@unister.de Diese Pressemitteilung bookmarken bei:
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